Union du Personnel des Finances en Europe                                            
                                                        Union of Finance Personnel in Europe
                                                        L’Unione del personale delle finanze in Europa    
 

 

 

Mit überzeugender Mehrheit gewählt

Dieter Ondracek neuer UFE-Präsident

Dieter Ondracek ist neuer Präsident der Union des Finanzpersonals in Europa (UFE), der europäischen Dachorganisation der Deutschen Steuer-Gewerkschaft. Bei nur wenigen Stimmenenthaltungen wählte ihn das UFE-Komitee am 21. September 1999 in Helsinki in dieses Spitzenamt. Er ist Nachfolger von Kollegen Jos. Schaack, der Staatssekretär für öffentliche Verwaltung und Verwaltungsreform in Luxemburg wurde und nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung stand.

Jos. Schaack war seit 1996 UFE-Präsident. Der neue UFE-Präsident Dieter Ondracek würdigte die Verdienste von Schaack um die UFE. Er habe mit großem Engagement in den drei Jahren für die europäischen Steuer- und Zollverwaltungen gestritten und ihr europapolitisches Profil geschärft. Die UFE habe sich in diesen drei Jahren erneut als die einzige gewerkschaftspolitische Kraft der Beschäftigten der Finanzverwaltungen (Steuer- und Zollverwaltungen) in Europa bewährt und ihre Positionen weiter ausgebaut.

In dankbarer Anerkennung und Würdigung seiner großen Verdienste um die UFE und das europäische Finanzpersonal verlieh das Komitee auf Antrag des Präsidiums einstimmig Jos. Schaack die Ehrenmitgliedschaft der UFE.

Jos. Schaack dankte dem Komitee, dem Präsidium und dem Generalsekretariat für die tatkräftige Unterstützung. "Ich bin und bleibe ein guter Freund der UFE und werde auch an der anderen Seite des Tisches nicht vergessen, wo ich herkomme. Ich habe meine "gewerkschaftliche Seele" nicht an der Garderobe der Luxemburger Regierung abgegeben", sagte Schaack.

Ebenfalls mit einem überzeugenden Vertrauensbeweis wurden die fünf Vizepräsidenten in ihren Ämtern bestätigt: Jorn Rise Andersen (Dänemark), Mike Duggan (Vereinigtes Königreich), Peter Raats (Niederlande), Giordano Schera (Schweiz), Christian Steenhoudt (Frankreich). Kooptiert in das Präsidium wurde der Vorsitzende des Bundes Deutscher Zollbeamten - Gewerkschaft Zoll und Finanzen (BDZ), Kollege Heinz Schulze.

Gleichzeitig wurde die UFE in Helsinki erweitert. Zwei Finanzgewerkschaften wurden neu aufgenommen: die "Unie van Financien" (Belgien), die Steuer- und Zollbeamte organisiert, sowie der Verband des Schweizerischen Zollpersonals (VSZP), die Gewerkschaft des uniformierten Schweizerischen Zollpersonals.

Damit organisiert die UFE jetzt 37 Mitgliedsgewerkschaften aus 15 europäischen Ländern mit etwa 400.000 Einzelmitgliedern.

Die UFE ist die einzige Organisation von Fachgewerkschaften der Finanzverwaltung in Europa und ständiger Gesprächspartner der Kommission, des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU usw.

In der Auftaktveranstaltung des Kongresses würdige die Vorsitzende des gastgebenden finnischen Mitgliedsverbandes Verovirkailijain Liitto, Leena Tuikkanen, die wachsende Bedeutung der UFE in Europa. "Steuern sind der Preis für unsere Zivilisation" - dies sei eine - so Leena Tuikkanen - zutreffende gesellschaftliche Einordnung unseres Steuersystems. Der Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, Oliver Wendell-Holmes, habe damit bereits zu Anfang dieses Jahrhunderts den hohen Rang der Steuern erkannt. Personalabbau, verbunden mit unbezahlten Überstunden, eine nicht leistungsgerechte Bezahlung usw., seien nicht in Einklang zu bringen mit den gewaltigen Aufgaben und Lasten, die den Einnahmeverwaltungen zugewiesen seien.

Der Vertreter der Generaldirektion XXI der EU-Kommission, Donato Raponi, zeigte die Schwierigkeiten auf, die Steuern im Bereich der Mehrwertsteuer und der indirekten Steuern zu harmonisieren. Das sei wegen des Einstimmigkeitsprinzips im Ecofin-Rat kaum durchsetzbar. Jedoch habe die Kommission einen Verhaltenskodex vorgelegt, der steuerliche Sonderregelungen in "faire" und damit auch weiterhin zulässige oder aber "unfaire", d. h. wettbewerbsverzerrende Tatbestände gliedere. Dies sei nach seiner Überzeugung ein Weg in die richtige Richtung, wenn der Verhaltenskodex auch zahlreiche Ausnahmen zulasse, insbesondere was die steuerliche Behandlung der britischen Eurobonds anbetreffe.

Das Programm "FISCALIS" sehe einen verstärkten Austausch von Finanzbeschäftigten innerhalb der EU vor - eine unabdingbare Voraussetzung für die notwendige Zusammenarbeit der europäischen Finanzverwaltungen.

Insgesamt müsse es gelingen, das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die Steuern und Abgaben zu wecken. Hierzu sei es notwendig, dass die europäischen Finanzverwaltungen, aber auch die EU-Kommission, eine offensive Öffentlichkeitsarbeit betrieben.

Der Generaldirektor der finnischen Steuerverwaltung, Jukka Tammi, würdigt die UFE als die einzig repräsentative europäische Vereinigung der Finanzbediensteten. In der finnischen Steuerverwaltung arbeiten 3.600 Mitarbeiter - dies seien 1.000 wengier als im Jahre 1990, obwohl die Arbeit gewachsen sei. Das Durchschnittsalter sei 45 Jahre. Schwerpunktaufgaben seien auch in Finnland die Eindämmung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität. Jukka Tammi setzt sich für eine stärkere Zusammenarbeit der europäischen Steuerverwaltungen innerhalb Europas ein. Hierzu sei die Fortbildung des Personals eine unumgängliche Voraussetzung.

Mit der neuen Führungsspitze hat die UFE ein dichtes Programm zu bewältigen. In einer Entschließung "Das europäische Steuer- und Zollrecht und ihr Vollzug auf dem Prüfstand der sozialen Gerechtigkeit" wird vor der wachsenden und immer bedrohlicheren Steuerkriminalität in Europa gewarnt. Schattenwirtschaft und Steuerkriminalität lehnten sich immer stärker an die Organisationsformen der organisierten Kriminalität an, deren "Markenzeichen" eine hohe Mobilität sei. Dem hätten die Einnahmeverwaltungen in Europa weder eine wirksame Strategie, noch ein effektives organisatorisches oder personelles Konzept entgegenzusetzen.

Die Globalisierung habe zu einer immer stärkeren Vernetzung der wirtschaftlichen Aktivitäten geführt, die der Besteuerung zugrundelägen. International vernetzt sei entsprechend auch die Rechtsanwendung. Dies alles erfordere eine leistungsfähige Einnahmeverwaltung mit professionellen und leistungsgerecht bezahlten Beschäftigten.

Appelliert wurde an die veranwortlichen Politiker in Europa, "sich der bedeutsamen Rolle der Einnahmeverwaltung stärker als bisher bewußt zu werden und eine Neuorientierung ihrer Politik einzuleiten, damit die Einnahmeverwaltung ihre Aufgaben erfüllen könne

durch eine ausreichende sachliche und personelle Ausstattung,

durch attraktive Arbeitsbedingungen und Leistungsanreize,

durch moderne EDV-Konzepte,

kurz: durch ein Bündel aufeinander abgestimmter organisatorischer und personeller Maßnahmen, über die die gewaltigen Aufgaben und die Möglichkeiten ihrer Bewältigung in Einklang gebracht werden.

Speziell für den Steuerbereich hat das Komitee auf Vorschlag des Steuerausschusses einen programmatischen Beschluß verabschiedet - zum Ursprungslandprinzip, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerkriminalität, gegen das Steuerdumping, zum Koexistenzmodell sowie zum "Electronic-Commerce".

Mit dieser Entschließung hat das Komitee die bedeutsamsten Problemfelder der Steuerverwaltungen in Europa offengelegt. Nachfolgend die Entschließung im Wortlaut:

"Die UFE stellt fest, daß im innergemeinschaftlichen Handel wohl in absehbarer Zeit keine Umstellung auf die Besteuerung im Herkunftsland der Ware (Ursprungslandprinzip) als einzig wirkliche binnenmarktkonforme Lösung erfolgen wird. Fortschritte hinsichtlich der Umstellung auf das Ursprungslandprinzip und der Harmonisierung der Mehrwertsteuernormalsätze scheitern am sog. "Einstimmigkeitsprinzip". Einstimmigkeit bedeutet jedoch auch, daß Enthaltungen nicht mitzählen. Wenn das Einstimmigkeitsprinzip schon nicht durch ein qualifiziertes Mehrheitsprinzip ersetzt werden kann, appelliert der Steuerausschuß der UFE an die Mitgliedstaaten, verstärkt von ihrer Stimmenthaltungsmöglichkeit im Rat Gebrauch zu machen, um so notwendige Fortschritte bei der Harmonisierung der Mehrwertsteuer zu fördern.

Seit dem 2. Juni 1999 ist OLAF als Nachfolgerin von UCLAF tätig. Von den mehr als 140 Mitarbeitern der Behörde sind jedoch nur zwei Mitarbeiter für die Bekämpfung der Mehrwertsteuerbetrügereien zuständig. Dies ist angesichts der Ausfälle durch Vorsteuerbetrügereien, die von offizieller Seite auf mehr als eine Milliarde ECU beziffert werden, nicht hinnehmbar. Zudem bedarf es zur besseren Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges einer europäischen Schaltstelle, einer "Task force", die mit Hilfe eines elektronischen Informationsverbundes zeitnah steuerpflichtige Umsätze erfassen kann, um so Steuerbetrügereien schon im Vorfeld wirkungsvoll bekämpfen zu können.

Der Steuerausschuß der UFE fordert die europäischen Institutionen und vor allem die Mitgliedstaaten dazu auf, die Mehrwertsteuerbetrugsbekämpfungsabteilung bei OLAF sowohl personell als auch mit Mitteln besser auszustatten.

Die UFE begrüßt die Bemühungen der EU, im Hinblick auf den Verhaltenskodex die Einstufung der steuerlichen Sonderregelungen in den Mitgliedstaaten in "faire" und damit auch weiterhin zulässige oder aber "unfaire", weil wettbewerbsverzerrende Tatbestände, vorzunehmen und darüber im Dezember in Helsinki einen abschließenden Bericht vorzulegen. Der Verhaltenskodex ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch müssen die Ausnahmeregelungen beseitigt und eine rechtliche Bindungswirkung herbeigeführt werden, einhergehend mit der Schaffung von wirksamen Mechanismen, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex sicherzustellen. Zudem ist die EU aufgefordert, effektive Maßnahmen gegen die Bestrebungen von Ländern außerhalb der EU, Mitgliedsländern der EU Steueraufkommen zu entziehen, zu ergreifen.

Die UFE begrüßt den Richtlinienvorschlag zur Zinsbesteuerung bei grenzüberschreitender Auszahlung, der das sog. "Koexistenzmodell" beinhaltet, das entweder eine Quellensteuer von 20 % oder aber auch eine Mitteilungspflicht vorsieht.

Sie fordert den EU-Ministerrat auf, darauf hinzuwirken, daß die Richtlinie so schnell als möglich verabschiedet wird. Sie fordert die EU des weiteren dazu auf, verstärkt darauf hinzuwirken, daß das sog. "Koexistenzmodell" so schnell als möglich Weltprinzip wird.

Der Handel über elektronisch vernetzte Kommunikationssysteme, der "Electronic Commerce", gilt als der Zukunftsmarkt schlechthin. Insbesondere bei Online-Transaktionen, bei denen sich in der Regel der gesamte steuerrelevante Vorgang innerhalb der Netzsysteme abspielt, kommt es für den Fiskus entscheidend darauf an, unverfälschte und vollständige Datensätze zu erlangen. Dies setzt voraus, daß dem Fiskus ein entsprechender Zugriff auf die Daten gewährt wird und daß die Ursprünglichkeit und Vollständigkeit der Daten aus technischer Sicht sichergestellt ist. Die UFE fordert die EU dazu auf, hierfür Sorge zu tragen.

Der grenzenlose Charakter der Netze sowie die extreme Mobilität der Anbieter wird aus inländischer Sicht zu einer erheblich höheren Zahl von Steuerpflichtigen führen, die im Ausland ansässig sind und sich im Zweifel der Reichweite des Zugriffs des inländischen Fiskus entziehen. Nur durch internationale Übereinkommen über den Austausch von Informationen und über die Amtshilfe in Vollstreckungssachen kann der erforderliche gleichmäßige Vollzug von Steuerforderungen sichergestellt werden. Die UFE fordert die EU auf, hierfür die notwendigen Instrumentarien zur Verfügung zu stellen.

Es darf nicht verkannt werden, daß Unternehmer, die sich im elektronischen Geschäftsverkehr betätigen, aufgrund der weltweiten virtuellen Marktpräsenz äußerst mobil sind, und daß eine physische Präsenz im Land des Kunden - jedenfalls im Online-Handel - weder erforderlich ist noch einen strategischen Vorteil bietet. Die Steuerflucht in Niedrigsteuerländer, die schon im konventionellen Handel zu einem ernsthaften Problem geworden ist, wird sich auch im elektronischen Geschäftsverkehr vermutlich noch erhöhen. Auch hier ist die EU aufgefordert, rechtzeitig wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um der Steuerflucht in Niedrigsteuerländer vorzubeugen."