Union du Personnel des Finances en Europe                                            
                                                        Union of Finance Personnel in Europe
                                                        L’Unione del personale delle finanze in Europa    
 

 

 

 

Die UFE zeigt Flagge in Brüssel

Brisante Themen, die immer stärker auch auf Europa übergreifen, bildeten den Schwerpunkt der Komiteesitzungen der Union des Finanzpersonals in Europa (UFE) am 6. und 7. September 2000 im Hause des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU in Brüssel. Die Bekämpfung der bedrohlich wachsenden Steuer- und Wirtschaftskriminalität, die wachsende Vernetzung und „Europäisierung" der europäischen Steuerverwaltungen, der E-Commerce u.a. lieferten die Stichworte für die wachsende Bedrohung der europäischen Volkswirtschaften durch Kriminalitätsformen, die sich immer stärker an die organisierte Kriminalität anlehnen.

Die EU-Organe waren hochkarätig vertreten; der Rat der europäischen Finanzminister durch den belgischen Finanzminister Didier Reynders, die Kommission u.a. durch die für den Haushalt und die Missbrauchsbekämpfung zuständige Kommissarin Dr. Michaele Schreyer (D), eine der DSTG aus „Bonner Zeiten" gut bekannte Finanzpolitikerin der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen". Die für die direkten Steuern zuständige Generaldirektion „Taxud" war repräsentiert durch ihren Generaldirektor Michel Vanden Abeele.

Der UFE-Präsident Dieter Ondracek legte zum Auftakt der vielbeachteten Komiteesitzung mit Delegierten aus 16 europäischen Ländern den „Finger in eine schwärende Wunde". Die Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität sei schon längst kein nationales Problem mehr, sondern müsse „europäisch" angegangen werden. Ein enges Zusammenwirken zwischen nationalen und europäischen Steuerbehörden sei die unabdingbare Voraussetzung für die wirksame Bekämpfung dieser gefährlichen Kriminalitätsformen.

Ondracek forderte Frau Schreyer auf, die unabhängige EU-Behörde zur Missbrauchsbekämpfung (O FFICE de LUTTE ANTI-FRAUDE – OLAF) zu verstärken. Vordringlich sei eine bessere personelle Ausstattung mit Steuerexperten. Der personelle Ausbau von OLAF auf 300 Beschäftigte setze richtige Signale – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Bekämpfung der Steuerkriminalität dabei nicht – wie bisher – vernachlässigt werde, sondern durch Personalverstärkung eine wirksame Organisationsstruktur erhalte.

Ondracek verwies auf die Quellen des Missbrauchs: so öffne das Bestimmungslandprinzip dem Steuerbetrug Tür und Tor. Längst überfällig sei eine europäische Regelung zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte. Das grassierende Steuerdumping in Europa müsse eingedämmt werden zumindest durch die Harmonisierung der Strukturen auch der direkten Steuern. Insbesondere sei es vordringlich, einen Informationsverbund zwischen europäischen und nationalen Steuerbehörden zu schaffen sowie insgesamt die Rechts- und Amtshilfe in der EU zu verbessern.

Michaele Schreyer räumte ein, dass die „Einnahmeseite" in der EU zu verbessern sei. Sie als Haushaltskommissarin sei auf funktionierende Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedsländer angewiesen. Die Kommission erarbeite zur Zeit eine Strategie zur Missbrauchsbekämpfung. Notwendig hierfür sei eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sowie auch eine schärfere Strafgesetzgebung der Mitgliedstaaten. Nicht zuletzt müsse der Informationsaustausch auf eine neue Grundlage gestellt werden. OLAF könne hierfür eine wirksame Koordinierungsstelle und Plattform bieten.

Schreyer kritisierte die Beschlüsse von Feira zur Zinsbesteuerung. Sie seien mit Ausnahmen durchsetzt und wenig effektiv. Die UFE-Kritik an den Beschlüssen sei gerechtfertigt. Insgesamt sei es notwendig, eine europäische Staatsanwaltschaft zu etablieren. Die Kommission werde alsbald einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

Der belgische Finanzminister Didier Reynders beklagte die Personaldefizite in den Steuerverwaltungen in Europa und informierte über Anstrengungen, die Personalausstattung der belgischen Steuerverwaltung zu verbessern in einem Stufenplan. Dieses Jahr gebe es 1.100 Neueinstellungen, im nächsten Jahr 1.500.

Auch die sachliche und technische Modernisierung stehe auf der Tagesordnung.

Belgien als das Land mit der höchsten Verschuldung in Europa müsse mit aller Kraft auf eine stärkere Bekämpfung der Steuerkriminalität hinweisen. Wichtig sei hier eine effektive Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei.

Auch Reynders kritisierte die Beschlüsse von Feira als nicht effektiv genug. Sie seien allerdings ein Schritt in die richtige Richtung, der weiter ausgebaut werden müsse.

In der Sitzung des Steuerausschusses wurde der weitgehende Konsens der UFE-Positionen mit den Positionen der Europäischen Kommission deutlich. Der Generaldirektor von „Taxud", Michel Vanden Abeele, wies auf die weitgehende Übereinstimmung hin. Der Generaldirektor der belgischen Steuerverwaltung, J.-C. Tilliet, bestätigte die weitgehende Übereinstimmung mit den UFE-Positionen und dem gemeinsamen Willen, die Steuer- und Wirtschaftskriminalität besser und effektiver auf nationaler und europäischer Ebene zu bekämpfen.

Die UFE ist beim Wirtschafts- und Sozialausschuss fest akkreditiert. Die Verbundenheit des Wirtschafts- und Sozialausschusses mit der UFE kam in der Begrüßungsansprache des Präsidenten der Gruppe III, Stefan Nillsonn, sowie des für Steuern und Zoll zuständigen Berichterstatters Umberto Burani zum Ausdruck.

„Die Steuer- und Wirtschaftskriminalität – ein Anschlag auf die soziale Gerechtigkeit, eine Herausforderung für Staat und Gesellschaft" war das Thema eines programmatischen Beschlusses des UFE-Komitees. Hingewiesen wird auf einen gefährlichen Teufelskreis: „Die meisten europäischen Einnahmeverwaltungen bauen ‚zur Haushaltssanierung’ ihr Personal ab, während die Aufgaben dynamisch wachsen. So verkehrt sich die vermeintliche ‚Haushaltssanierung’ in ihr Gegenteil und führt zu einer Krise der öffentlichen Haushalte", so die Warnung des UFE-Komitees.

Ein Schlussappell richtet sich an die europäische Politik - nicht nur in Brüssel, sondern auch in den EU-Mitgliedsländern: „Es ist fünf vor zwölf! Wenn nicht endlich durch ein Bündel aufeinander abgestimmter organisatorischer und personeller Maßnahmen die Steuer- und Zollverwaltungen in Europa in Stand gesetzt werden, um ihre gewaltigen Aufgaben zu erfüllen, ist der Steuer- und Wirtschaftskriminalität weiter Tür und Tor geöffnet. Die Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität ist daher eine Herausforderung nicht nur für die europäische Finanzpolitik, sondern für Staat und Gesellschaft schlechthin".

Die Beschlüsse des Komitees wurden durch den Steuerausschuss konkretisiert (s. Kasten).

Die UFE-Konzepte wurden in einer stark besuchten Pressekonferenz des UFE-Präsidenten Dieter Ondracek präsentiert und weltweit über die Deutsche Welle in Funk und Fernsehen ausgestrahlt.

Drei neue Mitgliedsgewerkschaften sind der UFE in der Komiteesitzung beigetreten: zwei dänische Finanzgewerkschaften und die ungarische Steuergewerkschaft. Die UFE ist damit durch die Mitgliederzahl entscheidend gestärkt. Noch bedeutender ist, dass sie ihren Aktionsradius nach Ungarn ausgedehnt hat, das Land, das – nach dem aktuellen Stand der Beitrittsverhandlungen – in etwa vier Jahren der EU beitreten wird. Die portugiesische Steuergewerkschaft hat für die nächste Komiteesitzung ihren Beitritt zur UFE bereits angekündigt.

In der UFE sind nunmehr 38 Finanzgewerkschaften (Steuer und Zoll) aus 16 europäischen Ländern (A, B, CH, D, DK, F, GB, H, I, IR, IS, L, N, NL, S, SF) mit 370.000 Mitgliedern organisiert. Die UFE ist Mitglied des „Zivilen Dialogs in Europa", der den „Sozialen Dialog" auf über 30 gesellschaftliche Gruppen ausdehnt. Sie ist ständige Gesprächspartnerin der Kommission, des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses usw.

Die Sitzung des Komitees in Brüssel hat erneut deutlich gemacht: die UFE wird von den politischen Akteuren in Europa nicht nur wahrgenommen, sie hat auch die realistische Chance, die politischen Entscheidungen der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu beeinflussen.

Entschließung des Steuerausschusses der UFE zu spezifischen Problemen der Steuerverwaltung in Europa

I.

Seit mehr als acht Jahren gilt für den Handel im EU-Binnenmarkt eine „Übergangsregelung" für die Erhebung der Mehrwertsteuer.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, wird die Steuer dort erhoben, wo die Ware verbraucht wird, und nicht dort, von wo sie kommt. Dieses Bestimmungslandprinzip führt dazu, dass die Mehrwertsteuer des gesamten grenzüberschreitenden Handels in der Gemeinschaft nur unvollständig abgeführt wird, mit einem offiziell von der Kommission geschätzten Schaden von jährlich etwa 5 Milliarden Euro. Zudem werden die Unternehmen zu Vollstreckungsgehilfen der eifersüchtig auf ihre Einnahmen bedachten Finanzverwaltungen. Die Verbraucher haben kaum eine Chance, von den gewaltigen Mehrwertsteuerdifferenzen zwischen den Mitgliedstaaten zu profitieren. Vor allem kleine und mittlere Betriebe stöhnen unter der Last des Papierkriegs. In den Umfragen über Handelshemmnisse im Binnenmarkt rangiert die Mehrwertsteuer regelmäßig weit oben.

Die von der Europäischen Kommission vorgestellte „neue Strategie" zur Verbesserung der Mehrwertsteuervorschriften des Binnenmarkts ändert hieran wenig. Statt das Übel an der Wurzel zu packen und die Mehrwertbesteuerung auf das Herkunftsland der Waren und Dienstleistungen umzustellen, wird weiter an den Symptomen herumkuriert. Durch Verzicht auf den bisher gesetzlich vorgeschriebenen Steuervertreter, vereinfachte Verwaltungsverfahren und Erleichterungen beim Vorsteuerabzug wird das Provisorium des Bestimmungslandprinzips zwar etwas angenehmer, bleibt aber bestehen. Der Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Unternehmen werden nicht erheblich verringert, der Steuerbetrug in erheblichen Umfang wird weiterhin sehenden Auges in Kauf genommen.

Der Steuerausschuss der UFE fordert die Kommission daher auf, auf eine schnellstmögliche Einführung des Herkunftslandprinzips hinzuwirken.

Die UFE verlangt eine Harmonisierung der Besteuerungsgrundlagen der Betriebe in der Weise, dass diese auf europäischer Ebene identisch sind.

II.

Experten gehen davon aus, dass in Europa schon 2005 über das Internet bis zu 7 % des Handels mit privaten Kunden abgewickelt werden, wobei es um Umsätze von 160 Milliarden Euro und für die EU um ein Verbrauchsteuervolumen von mindestens 25 Milliarden Euro geht. Liefe nur ein Teil am Fiskus vorbei, fehlten der Union allein dadurch zweistellige Milliardenbeträge. Der Steuerausschuss der Union des Finanzpersonals fordert die Kommission daher auf, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass Regelungen geschaffen werden, die eine steuerliche Erfassung der Internet-Umsätze erlauben.

Der im Juni vorgelegte Richtlinien-Entwurf ist bestenfalls ein Anfang. Offen bleiben die zentralen Fragen, wie Online-Umsätze zu kontrollieren sind und wie sichergestellt wird, dass sich Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten - wie vorgesehen - für Mehrwertsteuerzwecke in einem EU-Land registrieren lassen. Da die Steuern im Privatkundengeschäft nicht mehr dort anfallen, wo der Verbrauch stattfindet, sondern in dem Mitgliedstaat, in dem der Anbieter seinen Sitz hat, müssen Länder mit hohen Mehrwertsteuersätzen befürchten, dass sich die Geschäfte in Länder mit niedrigen Steuersätzen verlagern.

III.

Der beim Gipfeltreffen im portugiesischen Feira zustande gekommene Formellkompromiss zur einheitlichen Besteuerung von Zinseinkünften, der die europaweite Abschaffung der Quellensteuer in 10 Jahren und stattdessen die Information der Finanzämter im Heimatland der Anleger über die Erträge aus Kapitalanlagen vorsieht, greift zu kurz. Er ist mit Ausnahmeregelungen durchsetzt und hat einen zeitlichen Horizont bis zum Jahre 2010.

Bis dahin kann eine gerechte Erfassung der Kapitaleinkünfte in Europa nicht warten. Der Steuerausschuss der UFE appelliert an die EU-Regierungen, sich unverzüglich über gemeinsame Regelungen zur Zinsbesteuerung in der europäischen Union zu verständigen. Der Steuerausschuss der UFE bekräftigt nochmals das sogenannte „KO-Existenzmodell", dass entweder eine Quellensteuer von 20 % oder aber eine Mitteilungspflicht der Banken an die Wohnsitzfinanzämter vorsieht.

IV.

Nach den Plänen im politischen Raum wird das Bestimmungslandprinzip in absehbarer Zeit nicht durch das Herkunftslandprinzip abgelöst werden. Die mit dem Bestimmungslandprinzip einhergehenden Mehrwertsteuerbetrügereien werden also weiterhin möglich sein und sich noch ausweiten. Da das „Office de lutte anti-fraude (Olaf)" ausdrücklich den Auftrag hat, mit der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges ernst zu machen, muss es entsprechend den Rahmenbedingungen personell auch dafür ausgestattet sein. Die drei für die Bekämpfung der Mehrwertsteuerbetrügereien zuständigen Mitarbeiter sind personell völlig unzureichend für die Bekämpfung einer so gefährlichen Form der Steuerkriminalität.

Der Steuerausschuss der UFE fordert daher, die Zahl der bei Olaf für die Mehrwertsteuer-Betrugsbekämpfung zuständigen Mitarbeiter an den tatsächlichen Bedürfnissen ausgerichtet deutlich aufzustocken.

V.

Zur wirksamen Bekämpfung der europaweiten Steuerbetrügereien ist es notwendig, ein EDV-Informationssystem in allen Mitgliedstaaten nach gleichen Kriterien aufzubauen und über OLAF einen europaweiten direkten Informationsaustausch und Zugriff zu organisieren.

VI.

Die UFE fordert, dass die Vereinfachungsmaßnahmen, die beschlossen worden sind, um die Gründung von kleinen Betrieben zu erleichtern und sie steuerlich zu entlasten, keine neuen Betrugsmöglichkeiten eröffnen.

 

Um solche Möglichkeiten zu vermeiden, ist es absolut notwendig, die Steuerverwaltungen in die Lage zu versetzen, die Steuerpflichtigen wirksam zu kontrollieren, um so zur Steuergerechtigkeit beizutragen.